Asbest im Bestand

Asbest im Bestand der OWU eG: Transparenter und verantwortungsvoller Umgang

Nachdem bei Arbeiten in einer leerstehenden Wohnung in einem unserer Wohngebäude asbesthaltige Baustoffe festgestellt wurden, haben wir die Thematik offen und transparent kommuniziert. Der Einsatz von Asbest war bis zu seinem endgültigen Verbot im Jahre 1993 über Jahrzehnte auch in der Baubranche völlig normal, beispielsweise für die Berufsgruppen der Dachdecker, Elektriker, Installateure oder Boden- und Fliesenleger. Aufgrund der Baujahre unserer Wohngebäude ist es nicht unwahrscheinlich, dass entsprechend in einer Vielzahl unserer mehr als 1.300 Wohnungen asbesthaltige Baustoffe verbaut sind. Die Bewohner einer asbesthaltigen Immobilie sind dabei nicht direkt durch den Stoff gefährdet - erst wenn betroffene Bauprodukte unsachgemäß bearbeitet oder entfernt werden, kann der Asbest durch freigesetzte Fasern zur Gefahr werden.

Daher haben wir zunächst im Juni 2020 alle MieterInnen der vor dem Verbot gebauten Objekte mit einem Anschreiben darüber informiert, dass möglicherweise eine Asbestbelastung vorliegt. Damit auch neue MieterInnen informiert sind, ist seit diesem Zeitpunkt zudem ein entsprechendes Merkblatt Bestandteil jedes neues Dauernutzungsvertrages. Weiterhin sind zur Gefahrenvermeidung jegliche Arbeiten in einer Wohnung, bei denen asbesthaltige Stoffe freigesetzt werden könnten, genehmigungspflichtig.

Dies betrifft insbesondere:

- Entfernen von Fliesen an Wand- und Bodenflächen bzw. Öffnen der Flächen

- Entfernen von Vinyl-Platten an Wand- und Bodenflächen bzw. Öffnen der Flächen

- Bauliche Änderungen: Öffnen von Mauerflächen, verspachtelten Wandbereichen o. Ä.

Sofern zweifelsfrei keine Asbestbelastung vorhanden ist, erteilen wir die schriftliche Genehmigung, sodass sie die vorgenannten Arbeiten selbst ausgeführt/beauftragt werden können. Im Verdachtsfall werden die Renovierungsarbeiten ausschließlich durch von uns beauftragte Fachfirmen durchgeführt, sodass für unsere MieterInnen zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefährdung besteht.

Gleichzeitig haben alle Mitarbeitenden unseres Regiebetriebes den sogenannten „kleinen Asbestschein“ absolviert und können seitdem fachgerecht und gefährdungsfrei Proben entnehmen, die in einem unabhängigen, zertifizierten Labor analysiert werden. Die Beprobung von möglicherweise belasteten Bereichen ist fester Bestandteil unseres Prozesses bei jedem Wohnungswechsel. Mit der Kündigungsbestätigung weisen wir stets darauf hin, dass ohne unsere Freigabe der Bodenbelag in der Wohnung erst entfernt werden darf, sofern zweifelsfrei keine Asbestbelastung vorliegt, beispielsweise durch darunterliegende Vinyl-Platten. Liegt nach der Laboranalyse zweifelsfrei eine Asbestbelastung vor, beauftragen wir nach Auszug der MieterInnen eine zertifizierte Fachfirma, die alle Schadstoffe in der Wohnung im unbewohnten Zustand fachgerecht entfernt, sodass auch hier zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefährdung besteht.

Diese Vorgehensweise ist für uns mit hohen Kosten verbunden, alleine die Kosten der Beprobung und Entsorgung liegen je nach Wohnungsgröße im mittleren vierstelligen Bereich (pro Wohnung!). Der Schutz der Gesundheit unserer MieterInnen, unserer Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden der von uns beauftragten Handwerksunternehmen sowie aller weiteren Menschen, die in Kontakt mit unseren Wohnungen sind, steht für uns jedoch an erster Stelle. Daher haben wir uns seinerzeit für diesen transparenten und maximal gesundheitsschützenden Weg entschieden und werden weiterhin hiernach handeln.

Sofern Sie Fragen hierzu haben, Unsicherheiten oder Ängste bestehen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an: 04361 511 50 oder info@owu.de. Gerne beantwortet Ihnen auch unser technischer Leiter, Herr Rathje, Fragen hierzu, insbesondere wenn es um geplante Renovierungen oder andere Arbeiten und deren Genehmigung geht: 04361 511588 oder rathje@owu.de.

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